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              Inhalt
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            		    1 Geltung
              der Bedingungen 
            2 Angebot und Vertragsabschluß 
            3 Preise 
            4 Zahlungsbedingungen 
            5 Lieferungen 
            6 Abnahme 
            7 Eigentumsvorbehalt 
            8 Gewährleistung 
             | 
          
          
            |   | 
            
                 
                
                
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               | 
            
            Geltung
              der Bedingungen | 
          
          
            |   | 
            
            Nachfolgende
              Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge
              sowohl mit Zulieferern und Zwischenhändlern als auch mit
              Endkunden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
              wirksam, wenn der Verwender sie schriftlich bestätigt.
              Abweichenden Geschäftsbedingungen anderer Verwender wird ausdrücklich
              widersprochen. | 
          
          
            |   | 
            
                 
                
                
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			   | 
            
           Angebot
              und Vertragsabschluß | 
          
          
            |   | 
            
            Die Angebote des
              Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf
              bleibt vorbehalten. | 
          
          
            |   | 
            
            Zeichnungen,
              Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders
              vereinbart, unverbindlich | 
          
          
            |   | 
            
            Für unsere
              Lieferverpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung/der
              schriftliche Auftrag maßgebend. | 
          
          
             | 
            
            Nebenabreden
              sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. | 
          
          
            |   | 
            
                 
                
                
             | 
          
          
             
			
			   | 
            
            Preise | 
          
          
            |   | 
            
            Maßgebend sind
              die in der Auftragsbestätigung/dem Auftrag angeführten Preise
              zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieser Preis versteht
              sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe ab Standort des
              Kaufgegenstandes. | 
          
          
            |   | 
            
            Vereinbarte
              Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß
              verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders geregelt, zu Lasten
              des Käufers. | 
          
          
            |   | 
            
            Preiserhöhungen
              nach Vertragsschluss, die auf der Schwankung von Wechselkursen,
              Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Käufer
              weitergegeben werden. | 
          
          
            |   | 
            
                 
                
                
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			  | 
            
            Zahlungsbedingungen | 
          
          
            |   | 
            
            Der Kaufpreis,
              die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei
              der Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig,
              soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Es besteht keine
              Verpflichtung, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel
              entgegenzunehmen. | 
          
          
            |   | 
            
            Megabytes
              - Computersysteme behält sich für alle Lieferungen und Leistungen
              ausdrücklich das Recht vor, Waren nur gegen Vorauskasse, Bar-
              bzw. Euroschecknachname oder Barzahlung zu versenden bzw. zur
              Abholung freizugeben, auch wenn anders lautende Lieferverträge
              geschlossen sind.  Megabytes - Computersysteme
              steht das Recht zu, einen in Verzug befindlichen Käufer von der
              jeweiligen Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende
              Lieferverträge abgeschlossen worden sind. | 
          
          
            |   | 
            
            Eine Zahlung
              gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag an die Zahlstelle
              (Bankkonto) von Megabytes - Computersysteme endgültig
              gutgeschrieben wurde. Dies gilt besonders für die Einlösung von
              Schecks. | 
          
          
            |   | 
            
            Wenn der Käufer
              seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung
              einstellt oder eine Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist Megabytes
              - Computersysteme
              zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag ohne besondere,
              vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden
              ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen von Megabytes -
              Computersysteme
              gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. | 
          
          
            |   | 
            
           Gegen die Ansprüche
              des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die
              Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger
              Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur
              geltend machen, soweit es auf die Ansprüche aus dem Kaufvertrag
              beruht. | 
          
          
            |   | 
            
                 
                
                
             | 
          
          
              
               
              
			  | 
            
        Lieferungen | 
          
          
            |   | 
            
            Liefertermine
              und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferung erfolgt unfrei
              per Paketdienst, Spedition oder Post. Kosten für die Lieferung trägt
              der Käufer. Für versandte Ware kann auf Kosten des Käufers eine
              Transportversicherung abgeschlossen werden. | 
          
          
            |   | 
            
            Die
              Transportgefahr trägt der Käufer auch bei Teillieferungen oder
              im Falle von Rücksendungen. Mit der Aufgabe zum Versender hat der
              Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen genügt. | 
          
          
            |   | 
            
            Bei unfrei
              eintreffenden Rücksendungen kann der Verkäufer die Annahme
              verweigern. | 
          
          
             | 
            
            Der Verkäufer
              ist zu Teilleistungen/Teillieferungen berechtigt. | 
          
          
            |   | 
            
            Bei Überschreitung
              von Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer schriftlich
              auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens vier Wochen
              beträgt, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Käufer vom
              Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche/Schadensersatzansprüche
              sind ausgeschlossen. | 
          
          
            |   | 
            
            Höhere Gewalt,
              Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche
              Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Lieferfristen um die
              Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich
              weiterer vier Wochen. | 
          
          
            |   | 
            
            Megabytes
              - Computersysteme liefert nach üblichem technischen Standard.
              Unwesentliche Abänderungen der gelieferten von der vereinbarten
              Ware, Abweichungen aufgrund von Konstruktionsänderungen und/oder
              Verbesserungen bleiben von Megabytes - Computersysteme
              vorbehalten. | 
          
          
            |   | 
            
                 
                
                
             | 
          
          
              
               
              
			  | 
            
          Abnahme | 
          
          
            |   | 
            
            Der Käufer hat
              die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der
              Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten
              Abnahmeort zu prüfen und abzunehmen. | 
          
          
            |   | 
            
            Bleibt der Käufer
              mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang
              der Bereitstellungsanzeige oder Zusendung im Rückstand, so kann
              der Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit
              der Erklärung, daß er nach Ablauf der Frist die Abnahme ablehne. | 
          
          
            |   | 
            
            Nach erfolglosem
              Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch
              schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder
              Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung
              einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme
              ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch
              innerhalb der Nachfrist die Zahlung des Kaufpreises nicht imstande
              ist. | 
          
          
            |   | 
            
            Verlangt der
              Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 25% des Kaufpreises.
              Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
              Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren
              Schaden nachweist. Diese Regelung findet auch Anwendung bei
              Stornierung oder Rücktritt auf Seiten des Käufers. | 
          
          
            |   | 
            
                 
                
                
             | 
          
          
              
               
              
			  | 
            
            Eigentumsvorbehalt | 
          
          
            |   | 
            
           Der
              Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer
              aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des
              Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle
              Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang
              mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder
              Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich
              erwirbt. | 
          
          
            |   | 
            
    Bei laufender
              Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der
              Saldoforderung. | 
          
          
            |   | 
            
          Beim Einbau in
              fremde Waren durch den Käufer wird Megabytes - Computersysteme
              Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis
              des Wertes der durch die von ihr gelieferten Waren zu den Mitverwendeten
              fremden Waren. Wird die von Megabytes - Computersysteme
              gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder
              verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine
              Miteigentumsrechte an dem vermischten bestand oder dem neuen
              Gegenstand an Megabytes - Computersysteme
              ab und verwahrt diese kostenfrei. | 
          
          
            |   | 
            
           Kommt der Käufer
              in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem
              Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer, ohne
              zusätzliche schriftliche Mahnung, nach 2 Wochen den
              Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen. | 
          
          
            |   | 
            
           Solange der
              Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mir vorheriger schriftlicher
              Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung,
              Sicherheitsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die
              Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassungen des
              Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässig. | 
          
          
            |   | 
            
                 
                
                
             | 
          
          
              
               
              
			  | 
            
           Gewährleistung | 
          
          
            |   | 
            
           Bei Mängeln und
              Fehlern der Kaufsache, die bereits bei der Übergabe vorhanden
              waren, hat der Käufer Recht auf Nachbesserung. Führen wenigstens
              zwei Nachbesserungsversuche nicht zur vollen Funktionsfähigkeit
              des Kaufgegenstandes, so kann der Käufer Wandlung/Minderung
              geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. | 
          
          
            |   | 
            
            Der Käufer muß
              Megabytes - Computersysteme
              etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens binnen einer
              Woche nach Kenntnis der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf
              dieser Frist ist Megabytes - Computersysteme
              frei von der Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten
              und Fristen bleiben davon unbeendet. | 
          
          
            |   | 
            
            Bei
              ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf
              Bedienungsfehlern des Käufers oder unsachgemäßer Behandlung
              beruhen, behält sich der Verkäufer vor, eine Prüfungspauschale
              zu erheben.
             | 
          
          
            |   | 
            
           Bei
              entfernen der orangefarbenen Garantiesiegel entfällt der gesamte
              Garantieanspruch.
             | 
          
          
            |   | 
            
    
				
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